Generationengerechte Politik für die Zukunft: Geld regiert die Welt? Tödlicher Lobbyismus, Medienlogik, Freihandelsabkommen

Geld regiert die Welt?

In vielerlei Hinsicht: ja. Aber eigentlich gilt:

Geld – so wie es derzeit ‚funktioniert‘ – zerstört die Welt.


Lobbyismus, Finanzialismus & die Klimakrise:

„Der Planet kann uns alle ernähren
Doch er darf niemand gehör’n
Ich weiß Geld kann nicht alles
Aber mit Geld kann man alles Zerstör’n“
aus: Dota [Kehr]: „Keine Zeit“, 2020

Geld verhindert Klimaschutz

  • „So beziehen … klimaskeptische Denkfabriken und andere Lobbygruppen – der Soziologe Robert Brulle bezeichnet sie als ‚Klima-Gegenbewegung‘ – insgesamt über 900 Millionen Dollar jährlich.“ So spendete allein „ein Netzwerk anonymer amerikanischer Milliardäre zwischen 2002 und 2010 fast 120 Millionen Dollar an ‚Gruppen, die die Forschung zum Klimawandel in ein zweifelhaftes Licht rücken.‘“ (Klein 2015, 61)

Und weiter:

  • „[I]n den Vereinigten Staaten hat die Öl- und Gasindustrie im Jahr 2013 knapp 400.000 Dollar pro Tag [ausschließlich] in die Lobbyarbeit bei Kongress- und Regierungsmitgliedern gesteckt“ (ebd., 186).

Und dann sind da noch die Koch Brothers, Milliardäre und finanzielle Unterstützer der die Republikanische Partei rechts überholenden Protestbewegung Tea Party:

  • „Koch Family Foundations have spent $127,006,756 directly financing 92 groups that have attacked climate change science and policy solutions, from 1997-2017.“

>> Quelle: Greenpeace o.J., vgl. Greenpeace 2020, vgl. 3-Minuten-Video auf YouTube „The Koch Brothers & Their Amazing Climate Change Denial Machine“, online unter https://youtu.be/IaKm89eVhoE (Abrufdatum 20.6.2020)


Konsequenz:

Die Klima-Politik und die Berichterstattung würden – seit mittlerweile Jahrzehnten – ohne diese Beeinflussung gewissermaßen 900-Mio-Dollar-anders aussehen. Was dramatisch ist.

Naomi Klein erwähnt, dass der CEO von Exxon, Rex Tillerson, mit Stand 2015, für seine Arbeit über 100.000 US-$ erhielt. Pro Tag. (vgl. 2015, 140). 2017 wurde er vom 45. US-Präsidenten für etwa ein Jahr zum Außenminister befördert. Sein Rückzug war Exxon eine Abfindungssumme in der Höhe 180.000.000 US-$ wert (vgl. Zeit 2017).


Anders ausgedrückt:

In Umwelt- und Klimaschutz bzw. der Arbeit von NGOs [Nicht-Regierungs-Organisationen] steckt insgesamt in Relation extrem wenig Geld. GreenpeaceFridays for Future & Co legen sich mit den mächtigsten Lobbys, den bestverdienenden Industrien der Welt und mit allen an, die Gewinnler*innen des fossilen Zeitalters (gewesen) sind.

Wenn ein neuzeitlicher Vergleich zur Bibelstelle ‚David gegen Goliat‘ (1. Sam 17) je gestimmt hat – dann dieser Fall – und es handelt sich hier um, und das ist leider keine Übertreibung – den Kampf um die Zukunft der Menschheit.

>> Never forget: Exxon und Shell wussten spätestens seit 1982 bzw. 1988 exakt, dass ihr Geschäftsmodell die Menschheit tödlich bedroht – siehe dazu Abschnitt Forschungshistorie Klimawandel, S. 160.
>> siehe https://www.die-bibel.de/bibelstelle/1sa17/ (Abrufdatum 2.8.2020)


Aus den vorherigen Sachverhalten ableitend gilt m.E. daher:

  • Wo es um zu viel Geld, Ruhm und Macht geht, geht als erstes die Wahrheit (im Ölteich) baden.
  • Egal bei welchem Thema – wir sollten niemals auf diejenigen hören, die im extremen Maß Geld, Ruhm, Einfluss und Macht zu verlieren haben.

Gemessen am relativen finanziellen Input1 kann man es sogar so sehen, dass das Thema ‚Klimaschutz‘ von Umweltverbänden und Aktionisten durchaus relativ erfolgreich durchgesetzt wird.2

Nur nützt uns dieser relative Erfolg nichts, weil – symbolisch ausgedrückt – die Eisberge derzeit schneller schmelzen als Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Ein Etappensieg wird nichts wert sein in der sich erwärmenden Welt.

Details: Erläuterungen zu (1) und (2)

1 „Dass wir beim Klimaschutz scheitern ist kein Naturgesetz. Sie[, die fossilen Lobbyisten,] haben beispielsweise in Brüssel ein rund 10-mal so hohes Budget wie Umweltlobbyisten“ (Joeres 2020, 5).

2 Rammler spricht im Zusammenhang mit ungleich verteiltem Einfluss auf die Politik von ‚Asymmetrischem Pluralismus‘ (vgl. Rammler 2018, 119). 

Naomi Klein sieht es so:

  • „Wir kommen nicht weiter, weil die Maßnahmen, die am besten geeignet wären, die Katastrophe zu verhindern – und die dem Großteile der Menschheit zugutekommen würden – eine extreme Bedrohung für eine elitäre Minderheit darstellen, die unsere Wirtschaft, unseren politischen Prozess und unsere wichtigsten Medien im Würgegriff hat“ (2015, 30).
  • „Hier kommt nun also meine unbequeme Wahrheit: Ich glaube, dass diese beinharten Ideologen [der rechten Think Tanks etc.] … die eigentliche Bedeutung des Klimawandels besser verstehen als die meisten ‚Klimahysteriker‘ in der politischen Mitte, die immer noch so tun, als könnte es [nach jahrzehntelangem Nichtstun auch heute noch] eine schrittweise und schmerzlose Lösung für das Problem geben“ (ebd., 56). „Sie haben verstanden, dass sie, sobald sie die Existenz des Klimawandels anerkennen, die zentrale ideologische Schlacht unserer Tage verloren werden… Der Klimawandel bringt das ideologische Gerüst zum Einsturz, auf dem der heutige Konservatismus ruht“ (56-57). „Wie soll man noch stichhaltig gegen staatliche Intervention argumentieren, wenn die Bewohnbarkeit des Planeten von dieser Intervention abhängt?“ (59).

„They want to take away your hamburgers – this is what Stalin dreamt about but never achieved.“ online unter https://youtu.be/JDcro7dPqpA?t=229 (Abrufdatum 1.3.2021)

„They want to take away your hamburgers – this is what Stalin dreamt about but never achieved.“ – So ein Speaker der American Conservative Union auf der Conservative Political Action Conference (CPAC) 2019, über den ‚Green New Deal‘, ein mittlerweile parlamentarisch abgewiesener Vorschlag der US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez zur Bekämpfung der Klimakrise (vgl. CPAC 2019).

Daraus ist zu folgern, dass der Klimawandel eine kommunistische Verschwörung gegen Fastfood ist – also doch keine Erfindung der Chinesen, wie ich bisher gut unterrichteten Quellen des Weißen Hauses entnahm. 


Schauen wir uns also einmal gezielt das Thema ‚Lobbyismus‘ an:

Was ist Lobbyismus?

Vielleicht finden Sie die Frage trivial, aber wir alle neigen dazu, auf selbigen z.B. bei Talkshows immer wieder reinzufallen. Daher ziehe ich das hier einmal klar:

Lobbyist*innen z.B. der alten Industriebranchen

  • sind Fachleute, deren Fach bzw. Expertise es ist, Positionen ihres Unternehmens bekanntzumachen und durchzusetzen.
  • argumentieren so, dass es für diejenigen, die sich nicht näher mit dem jeweiligen Thema befasst haben, logisch und i.d.R. für die/den Außenstehende*n als Vorteile bringend bzw. als alternativlos erscheint. Ein*e Lobbyist*in wird ihr/sein Unternehmen bzw. ihre/seine Branche stets als Teil der Lösung präsentieren.
  • verwenden lauter Vokabeln, die viele Menschen gerne hören: Sicherheit, Kontinuität, Fortschritt, Arbeitsplätze, Freiheit, Eigenverantwortlichkeit der mündigen Bürgerin bzw. des mündigen Bürgers.
  • stellen vermeintliche win win-Situationen dar, die nicht unbedingt solche sind. Sicher hingegen ist, dass es für das vertretende Unternehmen auf jeden Fall eine win-Situation bedeutet.
  • lassen ihre Lösungen und Vorschläge leicht erscheinen, weil die Probleme – pardon – mit Geld zugeschissen werden. Oft ist es nicht das eigene Geld. Die Botschaft lautet zudem meist, dass alles mehr oder weniger so bleiben kann wie es ist, was für viele Außenstehende eine bequeme und beruhigende Nachricht ist.
  • Die Lösungen und Vorschläge z.B. von Umweltorganisationen hingegen sind i.d.R. ganzheitlich, beziehen also die externen Kosten mit ein und erscheinen daher vielen Außenstehenden teurer – und auch unbequemer, weil sie i.d.R. mit Veränderungen verbunden sind.
  • diffamieren ihre Gegner*innen gewöhnlich damit, dass deren Positionen als romantisch und weltfremd oder als zu teuer, Arbeitsplätze-vernichtend und allgemein als wirtschaftsfeindlich verbrämt werden.


Die fünf allgemein üblichen Lobbyismus-Strategien sind mit dem Kürzel ‚P-L-U-R-V‘ umschrieben:

Pseudo-Experten | Logikfehler | unerfüllbare Erwartungen | Rosinenpickerei | Verschwörungstheorien


(Rosinenpickerei meint, dass Fakten aus dem Kontext herausgelöst werden und so herausgegriffen vermeintlich eine Argumentation stützen, aber im Gesamtzusammenhang schlicht falsch sind.)


Der Thinktank des Mercator Institut MCC macht hinsichtlich der „Begründungen der Bremser“ (Pötter 2020, 9) vier Kategorien aus…

Verantwortung umlenken. | Lösungen bevorzugen, die nichts Grundlegendes ändern. | Die Nachteile betonen. | Aufgeben. (vgl. Pötter 2020, 9)

Details

„Someone else should take actions first: redirect responsibility“ (Privatisierung von Klimaschutz; Relativierung von Emissionen einer Handlung/einer Branche; Wenn ich reduziere, wäre das ein Wettbewerbsnachteil) | „Disruptive change is not necessary: push non-transformative solutions“ (Die Technik wird’s richten; Wir haben schon ambitionierte Ziele; Brückentechnologien; „No sticks, just carrots“ = Verbote bringen nichts) | „Change will be disruptive: emphasize the downsides“ (Nur wenn wir eine perfekte Lösung haben, sollten wir Dinge ändern; Wir brauchen Fossile für die Entwicklung der Armen des Globalen Südens; Die Armen unserer eigenen Gesellschaft würden leiden); „It’s not possible to mitigate climate change: surrender“ (Es liege in der menschlichen Natur; in einer Demokratie sei eine so große Veränderung nicht möglich; „Doomism“ = es sei zu spät für alles, die Herausforderung zu groß) (zitiert und sinngemäß interpretiert nach MCC 2020, 2). (s.a. Aspekt vier grundlegende Argumentationslinien von Menschen, die über Klimaschutz und Nachhaltigkeit diskutieren, Fußnote auf S. 226) 


Lobbyist*innen, Politiker*innen, Talkrunden, Wahlkampfreden etc. pp.:

Oft ist das, was nicht gesagt wird, wichtiger als das, was gesagt wird:
Achten Sie auf das, was nicht gesagt wird.


>> vgl. Klimafakten.de, Grafik ‚Grundkurs Desinformation‘ unter https://www.klimafakten.de/sites/default/files/images/articles/plurvgrundkursdesinformationweb-jpg2000px.jpg (Abrufdatum 3.7.2020)


Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Öl zu verkaufen nicht.

Strategien der Lobbyist*innen der fossilen Industrien.

Nun, pointiert ausgedrückt und in a nutshell: Die Fossilen hatten von der überaus erfolgreichen Tabakindustrie gelernt – und münzten deren todbringende Strategien einfach auf das ‚schwarze Gold‘ um.

  • Das frühe, exakte Wissen der Fossilindustrie um die klimakritischen Folgen ihres Geschäftsmodells wurde nachfolgend umgehend zur intensiven Verteidigung des Geschäftsmodells um jeden Preis verwendet:

    Man säte an systematisch ZweifelAuch mit der Kraft der steten Wiederholung.

>> vgl. ausführlich dazu Klein, Naomi (2015): Kapitalismus vs. Klima. Die Entscheidung. Frankfurt a.M.: S. Fischer.

  • „Die zentrale Taktik, die von konservativen Denkfabriken im Meinungskampf angewandt wird, ist die Produktion eines endlosen Flusses an Druckmaterial [u.a. von selbst aufgebauten Instituten, gesponserten Lehrstühlen und fachfremden und/oder gekauften Wissenschaftler*innen1, das von Büchern bis Leitartikeln reicht, aufbereitet zum Briefing von Politiker*innen und Journalist*innen, kombiniert mit regelmäßigen Auftritten von Sprecher*innen im Fernsehen und Radio“,

zitiert Friederike Otto eine Studie der Central Florida University (2019, 47). Und:

  • „Zwischen 1979 und 2001 kaufte der Ölriese [Exxon bei der New York Times] für jeden Donnerstag eine Anzeige zum ermäßigten Preis von jeweils 31.000 Dollar. Und was in den redaktionell aufgemachten Bekanntmachungen des Unternehmens [– sog. ‚Advertorials‘ –] zu lesen war, passte so gar nicht zu dem, was die eigenen Hauswissenschaftler*innen… in ihren Studien schrieben. Eine typische Anzeige aus dem Jahr 1997, kurz vor dem Klimagipfel in Kyoto, der die Industrieländer zum Klimaschutz verpflichten sollte, lautete: ‚Wissenschaftler*innen können nicht mit Sicherheit voraussagen, ob die Temperaturen ansteigen werden, wie stark und wo Veränderungen passieren werden. […] Lassen Sie uns die Entscheidung in Kyoto nicht überstürzen. Klimawandel ist komplex; die wissenschaftlichen Aussagen sind nicht schlüssig; die Auswirkungen für die Wirtschaft könnten verheerend sein‘“ (Otto 2019, 45-46, vgl. Rahmstorf 2019).

>> Offensichtlich gab es auch schon vor der internen 1982er Studie, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrigließ, ein starkes Bewusstsein für die Situation: Sonst hätte man wohl keine Zeitungsanzeigen geschaltet, vgl. Aspekt Forschungs-Historie Klimawandel, S. 160.

  • „Der Konzern [Exxon/ExxonMobil] brachte sogar Präsident George W. Bush dazu, dem Kyoto-Protokoll den Rücken zu kehren, wie durchgesickerte Regierungsdokumente offenbarten. Wirtschaftsnobelpreisträger2 Paul Krugman nannte ExxonMobil vor einigen Jahren in der New York Times nicht ganz unzutreffend ‚einen Feind des Planeten‘“ (Otto 2019, 50-51).

Dieses systematische Zweifel-Säen wider besseres Wissen der fossilen Industrie könnte man wohl durchaus als die

Größtmögliche Anzunehmende Menschenrechtsverletzung (GAM)

bezeichnen?

Details: Erläuterungen zu (1) und (2)

1 Das Repertoire ist bekannt aus unendlichen Konflikten rund um die Tabakindustrie, vgl. Kreiß 2015, 2018 und Kopatz 2019, 25.

2 Der sog. ‚Wirtschaftsnobelpreis‘ ist kein echter Nobelpreis – den gibt es nur für die Bereiche Physik, Chemie, Physiologie oder Medizin, Literatur und Frieden. Korrekt heißt der erst seit 1968 verliehene Wirtschaftsnobelpreis ‚Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften‘ und ist ein nachträglich eingeführter, dem Zeitgeist geschuldeter Wirtschaftspreis. 


Indirekter Lobbyismus per universitärer Forschung

Forschung und Lehre sind frei. Ja, aber.

Traditionell ist Wissenschaft in Deutschland und in der EU so angelegt, dass der Staat Geld für die freie Forschung und Lehre zur Verfügung stellt. Soll heißen, die Universitäten entscheiden selbst, was sie mit dem durch den Staat zur Verfügung gestellten Geld machen, auf welche Schwerpunkte sie setzen, welche Fachbereiche und Lehrstühle sie haben, mit wem sie letztere besetzen. Und die/der so Besetzte hat wiederum freie Hand, in welchen Forschungsbereichen sie/er besonders intensiv tätig ist.

Doch die Frage, was beforscht wird und im Umkehrschluss, was nicht beforscht wird, ist in Deutschland spätestens seit den 2000er Jahren zunehmend äußeren Einflüssen ausgesetzt.

  • Zum einen steht Forschungsgeld Fachbereichen, Instituten und Lehrenden immer weniger ‚automatisch‘ zur Verfügung: Es hat vielmehr eingeworben zu werden – entweder via Antrag durch staatliche akademische Dienste wie z.B. den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder eben auch durch die Generierung von Forschungsaufträgen, die aus der Privatindustrie kommen. Bei von der Wirtschaft bzw. Industrie in Auftrag gegebenen Studien entscheidet übrigens i.d.R. die/der Auftraggeber*in über die Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung.
  • Zum anderen sind da heutzutage noch die vielen Lehrstühle, die nicht von der Universität oder Fachhochschule gestellt werden, sondern Stiftungsprofessuren sind – mit anderen Worten, der Arbeitsplatz wurde gestiftet von dritter Seite. Wenn also bspw. ein großer Süßwarenkonzern eine Stiftungsprofessur anregt und die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt – und sich selbstverständlich offiziell aus allem Weiteren heraushält –, kann dennoch eine komplette Unabhängigkeit bei Vergabe der Professur und bei der nachfolgenden inhaltlichen Forschung – und sei es nur die Wahl der Themen – nicht immer 100%-ig gesichert werden – es bleibt eine Stelle ‚von Gnaden‘ des Süßwarenkonzerns: Warum sollte ein Unternehmen eine Stelle finanzieren, die dauerhaft gegen sie arbeitet? Kaum anzunehmen, dass ausgerechnet die/der Zucker-kritischste Forscher*in genau diese Stiftungsprofessur bekommt und dann eine hyperkritische Studie nach der anderen herausbringt.

Wir reden hier keineswegs über im eigentlichen Sinne industrienahe oder gar gekaufte Studien oder andere illegale Praktiken – die gibt es auch. Wir reden hier über eine legale, aber eben nicht unproblematische Praxis: Wenn die Industrie zunehmend in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr Stiftungsprofessuren und Forschungsaufträge vergibt – und manchmal sogar komplette, universitätsfremde Institute auf dem Unigelände mitbegründet, somit eine Seriosität suggeriert, die m.E. so nicht gegeben ist und das so gegründete Institut auf Jahre als Hauptträger sponsert1 – prägt die Industrie zweifellos mit, was beforscht wird und was nicht. Wenn also bspw. die Autoindustrie einen Auftrag nach dem anderen zum Thema „Optimierung von Dieselmotoren“ vergäbe, dann bedeutet das, dass das Thema intensiv beforscht würde, Studien veröffentlicht werden, u.U. eine dynamische Medienpräsenz generiert würde, das Personal und Forscher*innen in diesen Thema gebunden und spezialisiert würden, das Vorträge auf (inter-)nationalen Kongressen gehalten würden – und eben ein Beforschen eines alternativen Antriebsystems weniger Geld-befeuert würde und so u.U. zurückbliebe, obwohl in diesem Bereich frühere Forschungsergebnisse vielleicht ganz vielversprechend waren.

Nun könnte man sagen, dass ja auch Unternehmen die z.B. im Bereich ‚Erneuerbare Energien‘ ebenfalls die Möglichkeit haben, entsprechende Forschungsgelder zur Verfügung zu stellen – aber dazu sei schlicht auf die gigantischen finanziellen Polster der fossilen Wirtschaft hingewiesen (vgl. Aspekt David gegen Goliat, S. 400).

Details: Erläuterungen zu (1)

1 Hier bedarf es eines konkreten Beispiels: Die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann äußerte sich Anfang der 2010er Jahre über das in einer tiefen Krise befindliche Urheberrecht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass illegale [Hollywood-Kino-]Filmkopien: „Man brauche gar kein Urheberrecht. Sie sagt, es existiere ja auch kein Urheberrecht für Witze oder Kochrezepte, Dennoch bestehe auf der Welt kein Mangel an Witzen und Kochrezepten“ (zit. in Kohlenberg 2013, 15ff). Die Zeit weiter dazu: „Man kann es überraschend finden, dass die Wissenschaftlerin Hofmann sich so eindeutig auf die Seite derer stellt, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen. Allerdings nur für einen Moment. Bis man feststellt, dass Hofmann und die 26 weiteren Forscher des… Instituts nicht von der Humboldt-Universität bezahlt werden, obwohl sie ihre Räume in deren juristischer Fakultät bezogen haben. Sondern … von Google. Der Konzern ist derzeit der alleinige Geldgeber des Instituts, 4,5 Mio EURO hat er investiert für die ersten drei Jahre“ (ebd.). „Man kann sagen, ein Teil des Geldes, dass Google mit Raubkopien erwirtschaftet, fließt in wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Raubkopien keine schlechte Sache sind“ (ebd.).

Der Medizinwissenschaftler Peter Sawicki schätzt, „dass nur die Hälfte aller Daten aus der medizinischen Forschung veröffentlicht wird“ (Becker 2019). Er schlägt vor, dass Forschungsaufträge ausschließlich von Behörden – und nicht (in seinem Fall) von Arzneimittelherstellern erteilt werden sollten (vgl. ebd.).

  • „Denn jetzt, wenn die pharmazeutische Industrie ein Institut beauftragt, dann wird dieses Institut beeinflusst werden, schon alleine durch den Wunsch, weiter Aufträge und weiteres Geld zu bekommen und ihre Angestellten weiter bezahlen zu können. Und es besteht die große Gefahr, und tatsächlich ist es in der Vergangenheit auch schon so gewesen, dass dieses Institut dann Gefälligkeitsstudien macht. Nicht richtig gelogen, aber so ein bisschen verzerrt.“

Wir können alles in allem davon ausgehen, dass die Forschung in Sachen alternativen Energien, Speichertechnologien, alternativen Antrieben, Recycling von Windenergieanlagen1 etc. weiter sein könnte, als sie es ist. Und das ist auch das Ergebnis der hier beschriebenen Abhängigkeitsmechanismen, hinter denen sich indirekter Lobbyismus‘ verbergen kann.

Details: Erläuterungen zu (1)

1 Nachdem nun viele Windkraftanlagen veralten, geht man hinsichtlich der Rotorblätter „ab 2024 … [von] maximal gut 70.000 Tonnen pro Jahr [aus]. Sie sind bislang jedoch schwer zu verwerten. In Deutschland besteht bislang eine einzige Verwertungsanlage für GFK/CFK-Abfälle“ (UBA 2019; GFK = Glasfaserverstärkte Kunststoffe; CFK = Carbonfaser-verstärkte Kunststoffe). 

Abschließend ist anzumerken, dass die hier in den vorherigen Absätzen skizzierte Problematik auch dann entsteht bzw. entstehen kann, wenn z.B. Bill Gates‘ Stiftung, die 46,8 Mrd. US-Dollar schwere Bill & Melinda Gates Foundation und andere Menschen, die zu viel Geld haben, ihr Geld einsetzen, um Forschung betreiben zu lassen (vgl. wikipedia 2020). Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Milliardäre ausschließlich altruistischen Motiven folgen, wenn sie z.B. Forschungsaufträge vergeben. Der Umkehrschluss, dass Staaten oder Behörden vollkommen neutral seien, trifft selbstredend auch nicht zu. Aber hier reden und entscheiden i.d.R. immerhin mehr Menschen mit, die nicht Privatunternehmen, sondern vielmehr Steuerzahler*innen und ggf. weiter zu optimierenden Transparenzgrundsätzen verpflichtet sind.


Update 30.5.2020:

In China hat die australische University of Queensland in Brisbane den 20-jährigen Studierenden Drew Pavlou „dafür, dass er Proteste, Pro-Hongkong-Proteste und [Proteste] für andere chinesische Minderheiten organisiert … [zu einem ‚disciplinary hearing‘ einbestellt und für zwei Jahre suspendiert]. Diese Uni[versität] ist stark finanziell abhängig von China“ (Ohlberg 2020, vgl. Guardian 2020).


Kontraproduktive Medienlogik

Fatal wirkt im Zusammenhang mit dem Themenfeld ‚Lobbyismus‘ auch die traditionelle Medienlogik, der zufolge stets auch die Gegenseite zu Wort kommen soll (‚balanced reporting‘). In dem Moment, wo in einem Themenfeld die Gegenseite bewusst lügt, manipuliert und behauptet, die Erde sei eine Scheibe, die Evolutionstheorie ein Schwindel und Rauchen der Gesundheit zuträglich, wird dieser an sich bewährte Medien-Mechanismus zu einem gewaltigen Problem. Das gilt umso mehr, wenn die Lüge den bisherigen für viele Menschen bequemen Status quo bedient. Womit wir mitten in der Klimakrise angekommen sind: Wenn also sich die Klimawissenschaft schon seit Jahrzehnten zu 97% über die wesentlichen Befunde einig war und trotzdem Klimawissenschaftsleugner*innen „selbst in renommierten Zeitungen wie der New York Times oder der Washington Post im untersuchten Zeitraum 40 Prozent der Zeilen [erhielten, wären lediglich] drei Prozent [angemessen] gewesen“ (Kopatz 2019, 26). Das bedeutet auch, dass Journalist*innen der Gesellschaft alles andere als einen Gefallen tun, wenn sie in jeder Talkshow etablierte Klimawissenschaftler*innen mit Klimawissenschaftsverweiger*innen diskutieren und die seriösen Wissenschaftler*innen in diesem Sinne stets bei null anfangen lassen: Es entsteht ein vollkommen falscher Eindruck – und zu den wesentlichen Punkten kommt man gar nicht. Allein durch die Bremswirkung hat am Ende der Sendung quasi automatisch die/der Lobbyist*in ‚gewonnen‘. So kommen wir nicht voran (vgl. Brüggemann 2019).


In diesem Sinne kommt der Kampf um Klimaschutz einem ‚Spiel auf Zeit‘ gleich. Die/der Lobbyist*in braucht bei diesem ‚Pokerspiel‘ nichts anderes zu machen als zu zweifeln, abzulenken, hinzuhalten und zu bremsen – während sich die ‚Guten‘ abstrampeln, Beweise vorbringen, nach Lösungen suchen, am ausgestreckten Arm verhungern und angeblich Panik schüren. Ein wahrhaft teuflisches Endspiel. Bei dem letztlich Alle verlieren würden. Und das, worum die/der Lobbyist*in letztlich spielt – Geld – würde sich irgendwann, kurz bevor die letzte Karte gespielt wird, in Nichts auflösen. 


>> vgl. Chris de Burgh „Spanish Train“, 1975. In diesem Song spielen der Teufel und Gott Poker um einen mit Menschen vollbesetzten Zug, der zu entgleisen droht.


Hinsichtlich des Aspektes, dass Zeitungen/Medien selbst Teil des Lobbyismus sein können, sei hier nur kurz darauf verweisen, dass z.B.

  • „Australiens Bevölkerung zu einem Großteil News Corp ausgeliefert [ist], dem Medien-Imperium von Rupert Murdoch: Er be- und vertreibt Fernsehsender wie Skynews, landesweit erscheinende Boulevardzeitungen, mit dem ‚Australian‘ auch eine sogenannte seriöse Tageszeitung, dazu Regional- und Lokalzeitungen. In einigen Bundesstaaten gibt es ausschließlich Murdoch-Presseprodukte (Tagesschau 2020). „60 Prozent der australischen Tageszeitungen [gehören] zum klimapolitisch eindeutig positionierten Medienimperium von Rupert Murdoch“ (Deininger 2020, 3).

Gesetzesvorhaben und Lobbyismus

Ein weiterer Aspekt ist, dass wirtschaftsfreundliche Regierungen im Namen der Arbeitsplätze und Standortsicherungen Lobbyist*innen bzw. große Unternehmen bei Gesetzesvorhaben massiv einbinden. Natürlich sollte man im Gespräch miteinander sein, aber eben gleichmäßig mit allen Gesellschafts- und Interessengruppen und vor allem mit unabhängigen Expert*innen bzw. Wissenschaftler*innen – doch gibt es da ein eklatantes Ungleichgewicht dergestalt, dass von Fall zu Fall Unternehmen/Lobbyist*innen direkt an Gesetzestexten und Regulierungen mitwirken, bis in die Formulierungen hinein.

Annika Joeres nennt ein Beispiel:

  • „Als 2016 internationale Emissionsgrenzen für den Flugzeugbau festgelegt werden sollten, schickten Beamte der EU-Kommission ihren Entwurf immer wieder an die Firma Airbus mit der impliziten Frage, welche CO₂-Standards die Firma erreichen könne. Konzernmitarbeiter haben den Entwurf mehrfach kommentiert, Deadlines für CO₂-Grenzwerte gestrichen. Airbus hat also an den eigenen Auflagen mitgeschrieben. Wenn man den Mailverkehr liest, kommt es einem vor, als würden zwei alte Kumpel miteinander plaudern“ (2020).

Ein anderes, bekanntes Beispiel sind die Plagiatsvorwürfe gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Der Plagiatsprüfer Stefan Weber kommt zu dem Schluss, dass

  • „ganze Kapitel aus einem Antrag des Glyphosat-Herstellers Monsanto abgeschrieben [wurden]“ (zit. in Römermann 2017), und zwar so, dass „wesentliche Angaben von Herstellern des umstrittenen Unkrautgifts wörtlich übernommen [wurden]. Es sei ‚offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat‘, erklärte Stefan Weber heute bei der Vorstellung eines von ihm erstellten Sachverständigen­gutachtens in Berlin. Über ‚zahlreiche Seiten hinweg‘ seien Textpassagen ‚praktisch wörtlich übernommen‘ worden… Das systematische Unterlassen von Quellenangaben und das gezielte Entfernen von Hinweisen auf die tatsächlichen Verfasser lasse sich ‚nur als bewusste Verschleierung ihrer Herkunft deuten‘“ (Ärzteblatt 2017).
  • Der Verweis, es sei üblich „in solchen Bewertungsverfahren Textpassagen nach kritischer Prüfung auch zu übernehmen“ (Römermann 2017), ist nach Ansicht Stefan Webers, der ich mich explizit anschließe, nicht statthaft, denn dann „muss [man] ja auch die kritische Prüfung … dokumentieren. Und die kritische Prüfung ist ja nicht damit dokumentiert, dass ich etwas mit ‚copy pasted‘ übernehme“ (Weber zit. in Römermann 2017).

Freihandelsabkommen und Investitionsschutz vs. Klimaschutz

Freihandelsabkommen sind aufgrund der Tatsache, dass sie die Ökologie (quasi) nicht mit in das Regelwerk einbeziehen, letztlich die Gegenspieler, die Antagonisten zu Klimapolitik im Allgemeinen und zum Pariser Klimaabkommen im Besonderen:

Das Pariser Abkommen ist völkerrechtlich absolut verbindlich. Indes bedeutet dies bedauerlicherweise eine in erster Linie moralische Verpflichtung – konkrete Sanktionen bei Verstößen von Staaten gegen die Vereinbarungen oder bei Nicht-Einhaltung von Reduktionszusagen gibt es nicht.

  • „Die Verpflichtungen … funktionierten praktisch alle nach dem Prinzip von Treu und Glauben… Die durch Handelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen hingegen wurden einem ziemlich rigorosen Schiedsgerichtsverfahren unterstellt, und Regierungen landeten bei Verstößen rasch vor einem Handelsgericht, das oftmals harte [und finanziell hohe] Strafen verhängte“ (Klein 2015, 100).

In einem Satz: (Frei-)Handelsrecht schlägt Klimaschutz(-recht).

Freihandelsabkommen und die sog. Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit

Zu unbemerkt von der globalen Bevölkerung haben die Befürworter*innen des Neoliberalismus aus Politik und Wirtschaft mit einem wesentlichen und langjährig geltenden Prinzip gebrochen:

  • Rechtsstreitigkeiten sind vor ordentlichen Gerichten auszutragen auf Basis der Rechtsinstitute, die in dem Staat gelten, in dem geklagt wird. Das schließt Klagen von Privatpersonen und Unternehmen gegen ebendiese Staaten ein.


Die Begrenzungen von Rechtsnormen auf Territorien geraten in der Tat in Zeiten der Globalisierung im wahrsten Sinne des Wortes an ihre Grenzen – wodurch tatsächlich Handelshemmnisse entstehen können.

  • Um hier Abhilfe zu schaffen, verließ man sich seit Mitte der 1990er Jahre auf die Welthandelsorganisation (Word Trade Organisation, WTO), bzw. auf die entsprechenden Abkommen, die diese Dachorganisation betreut, vor allem das ‚Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen‘ (GATT1), das ‚Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen‘ (GATS) und das ‚Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums‘ (TRIPS).
  • Ergänzend bzw. darüber hinausgehend gibt es die Freihandelsabkommen,

    darunter CETA2 (sprich ‚Sita‘ mit scharfem ‚s‘), das bis auf weiteres abgesagte TTIP, das unlängst erneuerte NAFTA sowie das 2019 in Kraft getretene JEFTA zwischen Japan und der EU.

    die über die Regeln der WTO hinausgehen, die deshalb auch WTO plus-Abkommen genannt werden – und die im Unterschied zu den nahezu global geltenden WTO-Regularien nur in einigen Regionen der Welt gültig sind.
Details: Erläuterungen zu (1) und (2)

1 GATT = General Agreement on Tariffs and Trade (Tariffs = Zoll[tarife]) | GATS = General Agreement on Trade in Services | TRIPS = Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

2 CETA = Comprehensive [d.h. Umfassendes] Economic and Trade Agreement = Canada-EU Trade Agreement | TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership | NAFTA = North American Free Trade Agreement | JEFTA = Japan-EU Free Trade Agreement 

Stärker als in früheren Abkommen ist in den neuen Freihandelsabkommen inkl. GATT/WTO die folgende Idee enthalten:

  • „[D]ie Grundregel der [Frei-]Handelsgesetze lautet, dass heimische Produkte gegenüber ausländischen nicht bevorzugt werden dürfen“ (Klein 2015, 111).

Das bedeutet, dass jeglicher Protektionismus zugunsten lokaler, regionaler und nationaler Interessen zu unterbleiben hat, damit der internationale Wettbewerb gemäß neoliberaler Lesart frei und ungehindert sowie in diesem Sinne ‚gerecht‘ ablaufen kann.


Zur Wahrung von internationalen Konzerninteressen wurden (schon für GATT & Co) neue Schlichtungsverfahren entwickelt, die übernational sind: Ein Mitgliedsstaat eines Freihandelsabkommens kann auf Basis des Vertragstextes des Freihandelsabkommens von einem Konzern verklagt werden.

  • Nun hätte man so etwas durch im Zuge der Vereinbarung des jeweiligen Freihandelsabkommens zu vereinheitlichte Gesetzesgrundlagen regeln und somit eine ordentliche Gerichtsbarkeit bewahren können.
  • Stattdessen schleifte man den Grundsatz, dass Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten stattzufinden haben und ersetzte die ordentliche Gerichtsbarkeit durch eine Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit (Investor-state dispute settlement, kurz: ISDS), d.h. durch Schlichtungsverfahren vor intransparenten, hinter geschlossenen Türen agierenden, kommerziellen privaten Schiedsgerichten.


Mit dem klassischen Verständnis demokratischer Rechtsstaatlichkeit und nationaler Souveränität haben solche Schlichtungsverfahren denkbar wenig zu tun:

  • Staaten können von einem außerhalb des Staates agierenden Unternehmen für ein Investitionsschiedsverfahren (Investor-state dispute settlement) vor private Schiedsgerichte ‚gezerrt‘ werden.
  • Für private Schiedsgerichte sind nationale Gesetze und die sonst überall erfolgende Abwägung zwischen Rechtsgütern vollkommen unerheblich (vgl. Umweltinstitut o.J., 8).
  • Es ist ein einseitiges Klagesystem, d.h. Unternehmen können Staaten verklagen – aber nicht umgekehrt (vgl. ebd.).
  • „Ist ein Urteil ergangen, kann keine Berufung dagegen eingelegt werden“ (Endres/Koschnitzke 2014).
  • Das dort ergehende Urteil ist rechtlich faktisch bindend – notfalls wird das Geld international in einem anderen Staat von einem anderem Gericht eingezogen, dem das Urteil zur Zwangsvollstreckung vorlegt wird.1
  • „Die Schiedsgerichte bestehen aus drei Personen, [die keine Richter*innen zu sein brauchen,] von denen je eine durch den klagenden Konzern, eine vom beklagten Staat und die dritte in gemeinsamem Einvernehmen bestimmt wird“ (Umweltinstitut o.J., 8).
  • Es ist ein äußerst kleiner Kreis von Schiedsrichter*innen mit Grundvergütungen zzgl. Tagessätzen von 3.000 US-$ (vgl. Lobbycontrol 2016, 16) und einem ebenso kleinen Kreis von Kanzleien, die hier tätig sind: „Five elite law firms have been involved in nearly half of all known ECT investor lawsuits“ (ECDS 2020; ECT = Energy Charter Treaty = Energiecharta-Vertrag).
  • Derartige Prozesse werden mehr und mehr von Investor*innen („investment funds“/„third party funders“) finanziert. Entsprechend US-amerikanischen Gepflogenheiten sind für den Fall des Prozessgewinns Gewinnbeteiligungen üblich (vgl. ECDS 2020).

Hier wird ein mühsam über Jahrhunderte erkämpftes im europäischen Sinne rechtsstaatliches Grundprinzip ordentlicher Gerichtsbarkeit aufgegeben.

Details: Erläuterungen zu (1)

1 Dazu findet sich der folgende Hinweis auf der Website des Justizministeriums: „Schiedssprüche müssen von einem deutschen Gericht zur Zwangsvollstreckung zugelassen werden, wenn sie hier vollstreckt werden sollen. Für ausländische Schiedssprüche sind die Vollstreckungsvoraussetzungen in dem New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 (BGBl. 1961 II S. 123) oder dem Genfer Europäischen Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.04.1961 (BGBl. 1964 II S. 425) enthalten“ (BMJV 2020). 

Zu den Standards einer ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört die Neutralität der Richter*innen – ihr Gehalt hängt nicht an der Entscheidung. Im Interesse der an o.g. Schlichtungsverfahren beteiligten Schiedsrichter*innen, Kanzleien und Prozessfinanzierer*innen liegt hingegen definitiv, dass es sich für Unternehmen auch weiterhin lohnt, zu klagen. Tagessätze können Prozesse verlängern bzw. verteuern. Und Gewinnbeteiligungen im Falle eines Sieges tun ihr übriges.


Freihandelsabkommen und der sog. Investitionsschutz für Unternehmen

Doch so richtig an Schärfe gewinnt dieser Verlust an Rechtsstaatlichkeit erst durch die in Freihandelsabkommen i.d.R. festgeschriebenen Investitionsschutzklauseln.

Diese besagen, dass Konzerne von Staaten dafür finanziell kompensiert zu werden haben, wenn die Voraussetzungen, unter denen investiert wurde, sich ändern und somit aus Unternehmenssicht von einem mehr oder weniger spekulativen, entgangenen zukünftigen Gewinn auszugehen ist.

Auf Klima- und Umweltschutz bezogen bedeutet das, dass jede klimabewahrende lokale, regionale und nationale Gesetzesänderung potenziell als Investitions-schädigend bzw. als ‚indirekte Enteignung‘ angesehen werden kann. Auf diese Weise werden Klimaschutz und Wirtschaft gegeneinander ausgespielt.

Damit ist im Grunde eine optimal-risikolose Geldverdienmaschine entstanden: Man investiert – und entweder man verdient mit den Früchten der Investition – oder man wird mit i.d.R. lohnendem Schadensersatz kompensiert.

Dieses Investitionsschutz-System kann zuweilen überaus irrationale und m.E. unethische Züge annehmen:

  • So wehrte sich Philip Morris jahrelang zwischen 2009 und 2016 per Schiedsgericht gegen Uruguays Maßnahmen gegen das Rauchen (vgl. Nadakavukaren Schefer 2017) – am Schluss erfolglos.
  • In Mexiko – dem einstigen Maisselbstversorger – führt die massive, aufgrund des Freihandelsabkommens NAFTA zollfreie Einfuhr von billigem und gegenüber nationalen Mais- und Zuckerprodukten konkurrenzlos günstigen Maissirup (High-Fructose Corn Syrup, HFCS) sowie allgemein der Import übermäßig kalorienhaltiger Fertignahrungsmitteln aus den USA (vgl. Vigna 2008 u. Viciano 2017) zur Fettleibigkeit und Diabetes mellitus-Erkrankung weiter Teile der Bevölkerung und auch insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
  • Ab 2001 erhob Mexiko eine „tax of 20% on any drink which used HFCS as a sweetener“ (Whitsitt 2009a).
  • Anfang 2008 gab ein NAFTA-Schiedsgericht dem US-Unternehmen Corn Products International Inc. (CPI) recht, welches Mexiko aufgrund jener o.g. Steuer auf entgangenen Gewinn verklagt hatte.
  • „On 18 August 2009, … the NAFTA tribunal issued its damages award ordering Mexico to pay CPI damages in the amount of US$58.386 million“ (Whitsitt 2009b, Urteil s. Worldbank 2001; gemeint sind 58,385 Mio US-$).


Gerade hinsichtlich der Dringlichkeit und der hohen Anforderungen beim Klima- und Umweltschutz sind solche Investitionsschutzklauseln kontraproduktiv.

  • Im Fall Rockhopper vs. Italien klagt Rockhopper auf Schadensersatz in der Höhe von bis zu 300 Mio US-$, weil die Investitionen für Probebohrungen in der Höhe von 40 bis 50 Mio US-$ aufgrund von Umweltbedenken des italienischen Staates nicht zum erhofften, großen Geschäft führten (vgl. ECDS 2020, vgl. Attac 2019).

Naomi Klein zeigt auf, dass „Ökoenergie-Programme … [Anfang der 2010er] zunehmend aufgrund internationaler Handelsabkommen unter Beschuss kamen, und zwar vor allem wegen der Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO). Zum Beispiel gingen die Vereinigten Staaten 2010 gegen ein chinesisches Programm zur Förderung von Windenergie vor, weil es Vorschriften zum lokalen Wertschöpfungsanteil enthielt, die man als protektionistisch betrachtete. China wiederum reichte 2012 eine Beschwerde gegen verschiedene Einspeisevergütungen in der Europäischen Union ein… Washington wiederum… Indien will nicht zurückstehen…“ (2015, 85-86).

Klein greift ein Beispiel der Solarbranche auf, die auch darauf hinweist, wie China sich zum Produzenten Nr. 1 für Solarpanele ‚gemausert‘ hat:

  • „2010 erschien die Entscheidung, die erste nordamerikanische Photovoltaik-Produktionsfabrik des Unternehmens [Silfab] in Ontario [in Kanada] zu eröffnen, durchaus sinnvoll… Der Plan wurde von Energieexperten [und Politiker*innen] in aller Welt gelobt… Das Gesetz sah eine Einspeisevergütung vor… [und] enthielt … Bestimmungen, die dafür sorgten, dass als Anbieter nicht nur Konzerne zum Zug kamen, sondern dass Kommunen, Kooperativen und Gemeinden in den Markt für die Erneuerbaren einsteigen und von den Preisgarantien profitieren konnten. Der Haken war, dass die Energielieferanten nur in den Genuss dieser Vorteile kamen, wenn ein Mindestanteil ihrer Arbeitskräfte und Materialien aus Ontario stammte…, um den dahinsiechenden industriellen Sektor der Provinz wiederzubeleben… [Was hervorragend gelang, sodass hier i]m Jahr 2014 … Schätzungen zufolge 31.000 Arbeitsplätze entstanden [waren, doch dann] verkündeten erst Japan, dann die Europäische Union, ihrer Meinung nach stelle die Forderung eines lokalen Wertschöpfungsanteils einen Verstoß gegen die WTO-Verträge dar… Die Welthandelsorganisation… entschied gegen Kanada und erklärte die Bestimmungen zum lokalen Wertschöpfungsanteil für illegal“ (2015, 88-90).

    Dafür hätte es wohl gar keines Prozesses bedurft, denn die Regeln sind kaum falsch zu verstehen:
    • „Eine der Kernklauseln fast aller Freihandelsabkommen betrifft die sogenannte ‚Inländerbehandlung‘, die von Regierungen fordert, keinen Unterschied zwischen Gütern zu machen, die von einheimischen Firmen, und solchen, die von ausländischen Formen jenseits ihrer Grenzen produziert werden. Tatsächlich stellt die Bevorzugung der einheimischen Industrie eine illegale ‚Diskriminierung‘ dar“ (ebd., 91).
    • Die neoliberale Lesart solcher Regeln ist, dass über den freien, ‚gerechten‘ Markt die Energiewende besonders schnell und umfassend umzusetzen ist.
    • „Das größte Problem bei dieser Argumentation ist die Vorstellung, dass es überhaupt einen freien Energiemarkt geben würde, der vor Verzerrung geschützt werden kann“ (ebd., 92).
    • Nichts könnte falscher sein angesichts der weltweiten Subventionen von fossilen Energien bzw. Branchen – Naomi Klein nennt hier die Dimension von 775 Mrd. bis 1 Billion US-Dollar (vgl. ebd., s.a. Aspekt Subventionen abbauen, S. 473). Und die Fossilen nutzen die Externalisierung ihrer Kosten per Atmosphärendeponie, was den Wettbewerb weiter verzerrt (vgl. ebd.).
  • Kaum notwendig zu erwähnen: Damit war es aus mit dem kleinen Wirtschaftswunder von Ontario.
  • Und was China betrifft, ist festzuhalten: Wenn man die/der günstigste ist, braucht man andere Player nicht berücksichtigen, d.h. es bedarf keines Protektionismus‘ – bzw. der Preis sorgt für den notwendigen Protektionismus.


Naomi Klein folgert:

  • „Die derzeitigen Handels- und Investitionsvorschriften geben ausländischen Konzernen … rechtliche Mittel in die Hand, mit denen so gut wie jeder Versuch von Seiten des Staates bekämpft werden kann, den Abbau fossiler Brennstoffe einzuschränken“ (2015, 432).

Wie dieser Mechanismus ‚funktioniert‘, kann man z.B. anhand des Energiecharta-Vertrags (ECT) festmachen, einem der weniger allgemein bekannten Freihandelsabkommen:

  • „Dieses 1998 in Kraft getretene Abkommen, das einen ‚freien‘ internationalen Energiemarkt mit 53 Mitgliedsstaaten schafft, wird seit November 2017 neu verhandelt. Auf der Basis dieses Abkommens können private Unternehmen jeden Staat, der ihren Interessen zuwiderlaufende Entscheidungen trifft, vor einem Schiedsgericht verklagen, das mit sehr weitreichenden Befugnissen ausgestattet ist – so geschehen etwa beim Atomausstieg in Deutschland, einem Moratorium für Offshore-Bohrungen in Italien oder der Schließung von Kohlekraftwerken in den Niederlanden. Bis Ende März [2020] waren mindestens 129 Fälle Gegenstand eines solchen Schlichtungsverfahrens. Staaten wurden dabei zu Zahlungen im Gesamtwert von umgerechnet mehr als 46 Milliarden Euro verurteilt. Im vergangenen Dezember haben 278 Gewerkschaften und Vereine die Europäische Union zum Ausstieg aus diesem Vertrag aufgefordert, weil er mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens unvereinbar ist“ (Descamps/Leber 2020, 8, vgl. ECDS 2020).

>> Daneben gibt es selbstredend auch eine Reihe von Klagen gegen Unternehmen und gegen Staaten, die auf mehr Klimaschutz insistieren, siehe dazu Abschnitt Klimaschäden vor Gericht: Gerichtsprozesse als Mittel zur Bekämpfung der Klimakrise, S. 657ff.


Hochproblematisch ist, dass

  • diese drohenden Klagen vielleicht nicht den Handel schädigen, aber u.U. verzögern/verhindern, dass Unternehmen und Staaten zugunsten der Klimakrise ins Handeln kommen.
  • bereits die bloße Klageandrohung auf Schadensersatz bereits entscheidenden Einfluss auf Gesetzgebungen eigentlich souveräner Staaten haben kann.
  • finanzielle Ressourcen von Staaten in Gerichts- und Urteilskosten an anderen Stellen fehlen können. Das mag bei einer Handvoll Verfahren kein Argument darstellen, doch allein Argentinien wurde bereits 52 Mal vor internationalen Schiedsgerichten verklagt (vgl. Endres/Koschnitzke 2014).
  • weiterhin und in diversen Regionen der Welt eine Reihe weiterer Freihandelsabkommen in Vorbereitung sind mit ebensolchen Schiedsgerichtsbarkeiten und Investitionsschutzklauseln.
  • Investitionsschutzklauseln Pseudo-Investitionen fördern, also Investitionen, die teilweise oder ausschließlich getätigt wurden, um Schadensersatz zu fordern.

Zwar kann ein Land unilateral z.B. aus ECT austreten. Doch verfügt die sog. ‚Zombie-Klausel‘, gemäß der für alle Investitionen, die vor Austritt erfolgten, weiterhin für einen Zeitraum von 20 Jahren Klagen möglich sind (vgl. Umweltinstitut o.J., 13).


Geschäftsmodell ‚Entschädigung‘

Vattenfall hat 2016 „sämtliche[] Braunkohletagebaue und -kraftwerke in der Lausitz … an den tschechischen Investor EPH [(Energetický a Průmyslový Holding) verkauft]“ (Meier 2016). Der BUND-Landesgeschäftsführer von Brandenburg, Axel Kruschat, stellte seinerzeit dazu fest: „Vattenfall wollte mit Stromverkauf Geld verdienen. Das funktioniert jetzt nicht mehr. EPH hingegen spekuliert nur. Die Firma setzt darauf, … sich die Schließung der Kraftwerke versilbern zu lassen. Das sind genehmigte Kraftwerke und es gibt keinen CO2-Grenzwert. Solange diese Kraftwerke funktionieren, können sie im Prinzip laufen. Wenn die Bundesregierung will, dass diese Kraftwerke CO2 einsparen, müssen sie abgeschaltet werden. Es müsste dann eine Entschädigung geben. Auf diese Entschädigung zu spekulieren ist das Geschäftsmodell von EPH“ (zit. in Meier 2016).

Nun, das scheint ganz gut ‚funktioniert‘ zu haben, der Spiegel spiegelt ungewöhnlich kritiklos die Worte des Finanzministers Olaf Scholz wider:

  • „Durch den geplanten Ausstieg aus der Kohle-Stromgewinnung werden Konzerne wie RWE, EnBW, Uniper und der tschechische Versorger EPH mit seinen ostdeutschen Gesellschaften Leag und Mibrag ihre Anlagen früher schließen müssen und daher weniger daran verdienen können als geplant. Das soll nun von staatlicher Seite ausgeglichen werden“ (2020).


„Im Rahmen des Kohleausstiegs wurden der LEAG bzw. dem Mutterkonzern EPH 1,75 Milliarden Euro an Schadensersatz für ‚entgangene Gewinne in der Zukunft‘ angekündigt“ (BVB 2020).

…mehr

Gleichzeitig sind die 1,7 Mrd. Euro, die (der zu 100% staatliche schwedische Konzern) Vattenfall an EPH für die spätere Renaturierung des Tagebaue überwiesen hat, nach Angaben von Greenpeace „in den Büchern der LEAG nicht auffindbar“ (Greenpeace 2019, Stand: 7.1.2019, vgl. Greenpeace 2018). Gleichwohl ist nach derzeitigem Stand von der o.g. Entschädigungssumme für EPH auszugehen. Offen bleibt, weshalb man hier nicht stringenter vorgeht und Transparenz auferlegt – und ob dies am Ende des Tagebaus einer von den vielen Fällen sein wird, in dem die Gewinne privatisiert und die Schäden vergesellschaftet werden. 

Wieso ‚funktioniert‘ das? Man könnte doch durchaus darüber nachdenken, ob die „vorsätzliche Spekulation auf Entschädigungen“ nicht vielmehr sittenwidrig ist und die gegenständlichen Verträge unwirksam werden und entsprechende Forderungen folglich ins Leere zu gehen haben.

  • Meines Erachtens ist jede derzeit geplante und im Bau befindliche Ölplattform, jedes größere oder langfristigere Investment in fossile Energien mindestens teilweise auf der Idee des Geschäftsmodells ‚Entschädigung‘ aufgebaut oder selbiges zur alternativen Refinanzierung vorgesehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter*innen, die sich künftig vermehrt mit solchen Vorgängen zu beschäftigen haben, ab einem bestimmten Zeitpunkt – man könnte diesen anhand der Ausführungen des Pariser Abkommens errechnen und möglicherweise liegt er schon jetzt in der Vergangenheit – keine Schadensersatze mehr zulassen. In dem Moment, in dem ein derartiges höchstrichterliches Urteil in einem G7-Staat ergeht, bricht die fossile Industrie, wie wir sie kennen, mutmaßlich in sich zusammen. Ein solcher Schnitt wäre schmerzhaft aber Türen öffnend.
  • Pointierter ausgedrückt: Wer heute ein Ölplattform baut, macht sich im Grunde lächerlich, wenn er für deren Stilllegung Schadensersatz haben will.

Freihandelsabkommen und der Globale Süden

Regeln bevorzugen i.d.R. diejenigen, die sie aufgestellt haben,…

…sodass die oft nicht aufgeworfene wichtige Frage lautet, wem Freihandelsabkommen eigentlich vorderhand nützen, einerseits trivial ist, aber andererseits dennoch unbedingt gestellt zu werden hat:

So

  • „kann es sehr sinnvoll sein, gezielt auf Protektionismus zu setzen. Dies gilt vor allem für Entwicklungsländer, die den technologischen Abstand zu den Marktführern aufholen wollen… [– so haben es in der Frühzeit der Industrialisierung auch die Entwicklungsländer Deutschland, Frankreich und die USA gemacht.] Die heutigen Entwicklungsländer haben es allerdings ungleich schwerer, die technologische Kluft zu überwinden…: Durch den technologischen Fortschritt steigt die Mindestgröße, die eine Fabrik haben muss, stetig. Selbst große Länder wie Argentinien sind längst zu klein, um eine eigene Autofabrik aufzumachen. … Kleinere Entwicklungsländer können diesen Weg nicht mehr gehen – und befinden sich in einer Falle. Sie sind auf den weltweiten Freihandel angewiesen, damit sie für ihre Produkte einen hinreichend großen Markt finden. Gleichzeitig begünstigt aber genau dieser Freihandel vor allem die etablierten Industrieländer, die technologisch überlegen sind und daher Konkurrenz nicht fürchten müssen“ (Hermann 2019, 62).

Sicher gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Argumente. Im Ergebnis machen allzu freie, d.h. deregulierte Freihandelsabkommen durch die konkurrenzlos billigen Produkte der Industrienationen – wie zum Beispiel Fleisch – die heimischen Märkte des Globalen Südens kaputt. Das bedeutet z.B. bezogen auf Deutschland, dass das die deutsche Wirtschaftpolitik die deutsche Entwicklungspolitik komplett konterkariert.

>> vgl. Abschnitt Landwirtschaft global: Der destruktive Kreislauf rund um die Fleischindustrie, S. 593ff.


Fazit: Freihandelsabkommen nützen eher den ‚Großen‘ und schaden tendenziell den ‚Kleinen‘, indem sie sie kleinhalten, weil der Vorsprung der ‚Großen‘ einfach uneinholbar ist.

Wenn Sie als Besitzer*in einer kleinen Manufaktur in Afrika bei einem Großkonzern in Europa anrufen und über eine künftige Geschäftsbeziehung verhandeln möchten innerhalb bestimmter (Freihandels-)Regeln, die die Industrienationen formuliert haben und die teilweise an den Gesetzen ihres Landes vorbeigehen, dann haben Sie keine gute Verhandlungsposition, und das gilt umso mehr, wenn ihre Mitmenschen Hunger haben. So simpel ist es eigentlich.

Zusammengenommen bedeutet das, dass Freihandelsabkommen letztlich und vor allem eine Variante der neokolonialistischen Weltordnung darstellen bzw. selbige auch im 21. Jahrhundert weiterhin festzurren.


Noch ein Freihandelsabkommen: Das EU-Mercosur-Abkommen

Aktuellste Variante der Freihandelsabkommen mit (neo-)kolonialistischem Beigeschmack ist das bereits seit 20 Jahren verhandelte und 2019 unterschriebene, aber noch nicht ratifizierte1 ‚Assoziationsabkommen‘ mit der südamerikanischen Zollunion Mercosur, das EU-Mercosur2-Abkommen, welches gemäß Greenpeace und 57 weiteren unterzeichnenden NGOs mit den Sachverhalten ‚Abholzung des Amazonasregenwaldes‘, ‚Fleischexporte‘, ‚Soja- und Zuckerrohranbau‘, [‚Biokraftstoffe‘,] ‚Verschärfung der Klimakrise‘, ‚Zunahme von Menschenrechtsverletzungen‘, ‚Absatzförderung für besonders klimaschädliche Autos‘[, die in Deutschland künftig weniger abgesetzt werden können und deshalb bevorzugt in den Export gehen sollen], ‚Gentechnik- und Pestizideinsatz‘ sowie ‚Gewässerverschmutzung‘ konnotiert ist (vgl. 2020).

Zusammenfassend enthält dieses Abkommen in seiner derzeitigen Form vereinfacht ausgedrückt offensichtlich all das, was Präsidenten wie Bolsonaro klasse finden und all das, was diese Welt definitiv nicht braucht.

>> s.a. Aspekt Glyphosat und Mercosur, S. 569.

Details: Erläuterungen zu (1) und (2)

1 Österreich und die Niederlande haben die Ratifizierung von ‚EU-Mercosur‘ abgelehnt, vgl. Longin 2020, 8.

2 Mitgliedsstaaten der Zollunion ‚Mercado Común del Sur‘ (Gemeinsamer Markt des Südens): Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay 


Daran wollen wir die EU und explizit Macron messen:

Je l’ai dit, le répète: on ne signera plus d’accords avec des puissances qui ne respectent pas l’Accord de Paris sur le climat.

I repeat: We will not sign trade agreements with countries not honoring the Paris Agreement on climate action.

Ich wiederhole: Wir werden keine Handelsabkommen mit Ländern schließen, die das Pariser Klimaschutzabkommen nicht
respektieren.

Emmanuel Macron, Januar 2020


Fazit ‚Freihandelsabkommen und Investitionsschutz vs. Klimaschutz‘

Freihandelsabkommen haben die Potenz, Klimaschutz weitgehend zu sabotieren und unmöglich zu machen sowie den IST-Zustand zugunsten einiger Global Player und ihrer Aktionär*innen zu zementieren. Andererseits zeigt sich z.B. in Covid-19-Zeiten, wie schnell Regulierungen der Realität angepasst oder sogar verworfen werden, wenn unbedingt erforderlich. Insofern könnte es sein, dass Freihandelsabkommen schneller nur noch bedrucktes Papier sind, als deren Verfechter*innen glauben mögen. Die Frage ist, ob es dann nicht schon zu spät ist. Letztlich könnten das Beharren auf den Freihandelsabkommen und die dazugehörigen internationalen, politischen und juristischen Auseinandersetzungen die Menschheit genau die Zeit kosten, die die Menschheit gebraucht hätte, um die ganz große Katastrophe zu verhindern.

Thunberg/Neubauer et al. formulieren es in ihrem von mehr als 125.000 Menschen unterschriebenen (Stand 26.8.2020) offenen Brief an die EU im Juli 2020 so:

  • „Wenn wir eine Klimakatastrophe verhindern sollen, müssen wir es möglich machen, Verträge aufzulösen und bestehende Geschäfte und Vereinbarungen über Bord zu werfen, und zwar in einem Ausmaß, das wir uns heute nicht einmal im Ansatz vorstellen können. Und diese Art des Handelns ist politisch, wirtschaftlich und rechtlich nicht möglich innerhalb des heutigen Systems“ (übersetzt zit. in Blome 2020; vgl. Thunberg/Neubauer et al. 2020).

Geld … ist – so wie es derzeit ‚funktioniert‘ – ein weltweiter Virus, der den Menschen mit flackernden Dollarzeichen in den Augen erbarmungslos alles zerstören lässt und erst mit dem Ableben des Wirtes ‚Spezies Mensch‘ selbst stirbt.

Wir könnten aber auch die Funktionsweise des von uns erschaffenen anthropogenen Geldes ändern. Wir haben die Spielregeln entworfen – wir können sie ändern.


Quellen des Abschnitts Geld regiert die Welt? – Tödlicher Lobbyismus, Medienlogik, Freihandelsabkommen


… zurück zu Aspekt ‚Berichterstattung würde 900.000 Mio-Dollar anders aussehen‘:

Nun ist es so, dass vielen Menschen nicht ganz unsympathisch ist, was Lobbyist*innenen uns auftischen: Denn die sprechen natürlich alles in allem von einem bequemen ‚weiter so‘:



Nächster Abschnitt: